Sicherheit – BauKG
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (ist Bauherrnsache)
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) ist seit 1.7.1999 in Österreich in Vollziehung einer EU-Richtlinie in Kraft. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordination von Bauarbeiten während der Vorbereitung und der Durchführung zu erhöhen.
Es erweitert die bestehenden Arbeitnehmerschutzgesetze wie die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) oder das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) um die Einbeziehung des Bauherrn in die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz als Verursacher des Bauvorhabens.
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) ist seit 1.7.1999 in Österreich in Vollziehung einer EU-Richtlinie in Kraft. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordination von Bauarbeiten während der Vorbereitung und der Durchführung zu erhöhen.
Es erweitert die bestehenden Arbeitnehmerschutzgesetze wie die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) oder das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) um die Einbeziehung des Bauherrn in die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz als Verursacher des Bauvorhabens.
Wichtige Information !
Der Bauherr ist verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellen zu lassen. (Fachkompetent) Wir informieren Sie ausdrücklich darüber, dass Sie als Bauherr verwaltungsstrafrechtlich für den Fall vom Arbeitsinspektorat belangt werden können, wenn Sie Ihren Pflichten nach dem BauKG nicht nachkommen. Darüber hinaus besteht für Sie als Bauherr bei Zuwiderhandlungen gegen das BauKG die Gefahr, dass Sie im Falle eines Arbeitsunfalles mit erheblich strafrechtlichen Konsequenzen und mit zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen seitens der AUVA zu rechnen haben. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro.
Der Bauherr ist verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellen zu lassen. (Fachkompetent) Wir informieren Sie ausdrücklich darüber, dass Sie als Bauherr verwaltungsstrafrechtlich für den Fall vom Arbeitsinspektorat belangt werden können, wenn Sie Ihren Pflichten nach dem BauKG nicht nachkommen. Darüber hinaus besteht für Sie als Bauherr bei Zuwiderhandlungen gegen das BauKG die Gefahr, dass Sie im Falle eines Arbeitsunfalles mit erheblich strafrechtlichen Konsequenzen und mit zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen seitens der AUVA zu rechnen haben. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro.