Der Baustellenkoordinator
Der Leistungsumfang der Baustellenkoordination ist die exakte und zeitgerechte Durchführung bzw. Umsetzung des § 5 Abs. 1. bis 4. BauKG sowie der BauKG-Dokumentation. Als Grundlage dient der SiGe-Plan des Planungskoordinators.
Das sind im einzelnen:
Das sind im einzelnen:
- die Koordination der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 AschG, die Koordination der Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Arbeitssicherheit und die Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren, zwischen den an der Baustelle tätigen Arbeitegebern (und ggf. Selbständigen) beim gegenständlichen Bauvorhaben.
- in diesem Zusammenhang wird der BKO darauf achten, dass die Arbeitgeber (und wenn erforderlich auch die Selbständigen) den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung nach § 7 AschG, anwenden.
- dafür hat der BKO die Zusammenarbeit und die Koordination zu organisieren und für die gegenseitige Information zu sorgen, sowie die Adaption des Sicherheits- und Gesundheits-schutzplanes (SiGe-Plan) nach § 7 BauKG und der Unterlage für spätere Arbeiten (Unterlage) nach § 8 BauKG, sofern erforderlich, vorzunehmen.
- werden gewerksübergreifende Sicherheitsmängel anlässlich von Baustellen-besuchen des BKO festgestellt, so wird der BKO unverzüglich den Bauherrn und die betroffenen Arbeitgeber (und ggf. die Selbständigen) informieren. Die Zustelladressen sind im Punkt (7) geregelt.
