Sicherheit - BauKG
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (ist Bauherrnsache)
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) ist seit 1.7.1999 in Österreich in Vollziehung einer EU-Richtlinie in Kraft. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordination von Bauarbeiten während der Vorbereitung und der Durchführung zu erhöhen.
Es erweitert die bestehenden Arbeitnehmerschutzgesetze wie die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) oder das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) um die Einbeziehung des Bauherrn in die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz als Verursacher des Bauvorhabens.
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) ist seit 1.7.1999 in Österreich in Vollziehung einer EU-Richtlinie in Kraft. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordination von Bauarbeiten während der Vorbereitung und der Durchführung zu erhöhen.
Es erweitert die bestehenden Arbeitnehmerschutzgesetze wie die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) oder das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) um die Einbeziehung des Bauherrn in die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz als Verursacher des Bauvorhabens.
